Elternvertreterkonferenz
Die Elternvertreterkonferenz (EVK)
Geschäftsordnung der Elternvertreterkonferenz (EVK)
Allgemeine Aufgaben
Die Elternvertreterkonferenz nimmt das Informations-, Anhörungs-, Vorschlags- und Mitentscheidungsrecht der Elternschaft in der Schule wahr. Sie
- wählt Elternräte, die die Schule nach außen vertreten, fördert die Verbindung zwischen Eltern und Lehrern und ihren Konferenzen,
- fördert den Informationsfluss zwischen den Klassenelternschaften,
- ist Ansprechpartner für neue Schuleltern,
- gestaltet Lernfelder außerhalb des Unterrichts,
- wirkt an der Gestaltung des Schulalltags mit,
- gibt Impulse zur Qualitätssicherung des Unterrichts,
- gestaltet partnerschaftlich mit den Lehrern den gemeinsamen
Erziehungs- und Bildungsauftrag der Kinder und Jugendlichen.
Zusammensetzung
Pro Klasse nehmen 2 Elternvertreter (EV) für mindestens ein Schuljahr an den regelmäßigen Konferenzen (EVK) der EV teil und berichten auf den Klassenelternabenden von der EVK. Die EVK wählt einen Sprecherkreis (3-5 EV).
Zusätzliche Informationen:
Im Sekretariat liegt ein Ordner „Elternvertretung“ unserer Schule. In diesem befinden sich immer eine aktuelle Adressenliste der Elternvertreter, eine Liste der Verantwortungsbereiche und deren Besetzung sowie alle Protokolle der Elternvertreterkonferenzen (EVK). Dieser Ordner ist für jeden einsehbar.
Die Termine der nächsten Elternvertreterkonferenzen sind dem Terminkalender des pinfocus zu entnehmen. Die Teilnahme an den Konferenzen ist grundsätzlich jedem zugänglich. Eine vorherige Anmeldung bei unserem Sprecherkreis ist erwünscht. Der Sprecherkreis sowie Ihre Elternvertreter nehmen jederzeit Themenwünsche, Anregungen, Fragen entgegen und bringen sie in die Sitzungen ein.


